ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren zwischen

Slate Lite Shop by RS-CO
Inhaber: Robert Streble
Austraße 12 B
53343 Wachtberg

– nachfolgend „Verkäufer“ – und seinen Kunden.

  1. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Soweit einzelne Bestimmungen ausschließlich für Verbraucher oder ausschließlich für Unternehmer gelten, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.

  2. Gegenstand der Verträge ist der Verkauf und die Lieferung von Waren, insbesondere Natursteinprodukten, Dünnsteinmaterialien sowie Zubehör. Montage- oder Verlegeleistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages, sofern nicht ausdrücklich im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird.

  3. Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung von Produkten im Onlineshop stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung.

  2. Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die ausgewählten Waren ab.

  3. Der Eingang einer Bestellung wird elektronisch bestätigt. Eine reine Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sofern aus ihr nicht ausdrücklich etwas anderes hervorgeht.

  4. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Zahlungsaufforderung, Versandbestätigung oder Versand der Ware zustande – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

  5. Bei individuell erstellten Angeboten kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots entsprechend den darin angegebenen Bedingungen zustande.

  6. Stellt der Verkäufer nach einer Bestellung fest, dass eine Ware nicht verfügbar ist oder eine offensichtlich fehlerhafte Angabe zu Preis, Produkt oder Verfügbarkeit vorlag, wird der Kunde unverzüglich informiert. Bereits geleistete Zahlungen für nicht lieferbare Waren werden unverzüglich erstattet. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Für Verbraucher gelten die im Shop angegebenen Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Gegenüber Unternehmern können gesonderte Händler- oder Geschäftskundenpreise gelten.

  2. Hinzukommende Versandkosten und gegebenenfalls sonstige Kosten werden dem Kunden vor Abgabe seiner Bestellung bzw. im individuellen Angebot mitgeteilt.

  3. Die jeweils verfügbaren Zahlungsarten werden dem Kunden im Bestellvorgang angezeigt. Hierzu können insbesondere Banküberweisung, Vorkasse, Kreditkarte sowie über Zahlungsdienstleister wie PayPal angebotene Zahlungsarten gehören.

  4. Soweit keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde, ist der vereinbarte Kaufpreis entsprechend der im Bestellprozess oder Angebot gewählten Zahlungsart zu entrichten.

  5. Bei Sonderanfertigungen und individuell für den Kunden hergestellten Waren kann vollständige Vorauszahlung verlangt werden.

§ 4 Lieferung und Lieferzeiten

  1. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse durch einen Paketdienstleister oder eine Spedition.

  2. Bei lagernder Standardware erfolgt die Bearbeitung und Übergabe an den Versanddienstleister, sofern beim jeweiligen Produkt nichts Abweichendes angegeben ist, grundsätzlich innerhalb von 1 bis 7 Werktagen (Montag bis Freitag) nach Eingang der für die Bearbeitung erforderlichen Zahlung.

  3. Die anschließende Transportdauer ist von Versandart, Zielland, Warenformat und Versanddienstleister abhängig. Angaben zur Transportdauer stellen, soweit nicht ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, voraussichtliche Angaben dar.

  4. Für Sonderanfertigungen und Wunschmaße beträgt die voraussichtliche Produktions- bzw. Lieferzeit grundsätzlich etwa 10 bis 12 Wochen. Bei ausdrücklich vereinbarter Expressfertigung beträgt sie grundsätzlich etwa 6 bis 8 Wochen.

  5. Die beim konkreten Produkt, in einem individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich angegebene Lieferzeit geht den allgemeinen Angaben dieser AGB vor.

  6. Bei internationalen Produktionen können insbesondere Transportabläufe, Einfuhr- und Zollabfertigungen zu Verzögerungen führen. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bei Lieferverzug bleiben unberührt.

  7. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und hierdurch keine unangemessenen zusätzlichen Kosten entstehen.

§ 5 Lieferadresse, Nichtannahme und erneute Zustellung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung eine vollständige und zutreffende Lieferadresse anzugeben und dafür Sorge zu tragen, dass eine ordnungsgemäß angekündigte bzw. angebotene Lieferung entgegengenommen werden kann.

  2. Verursacht der Kunde schuldhaft eine fehlgeschlagene Zustellung, insbesondere durch Angabe einer falschen oder unvollständigen Lieferadresse oder durch unberechtigte Nichtannahme der ordnungsgemäß angebotenen Ware, kann der Verkäufer Ersatz der hierdurch tatsächlich entstandenen zusätzlichen Aufwendungen verlangen. Hierzu können insbesondere Kosten für Rücktransport, Lagerung und erneute Zustellung gehören.

  3. Dies gilt nicht, soweit die fehlgeschlagene Zustellung vom Verkäufer, Paketdienstleister oder der Spedition zu vertreten ist oder der Kunde die Nichtannahme berechtigterweise verweigern durfte.

§ 6 Gefahrübergang und Versand

  1. Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten empfangsberechtigten Dritten über. Die gesetzlichen Ausnahmen bleiben unberührt.

  2. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr, soweit gesetzlich zulässig, mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer, Paketdienstleister oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über.

  3. Bei vereinbarter Selbstabholung geht die Gefahr mit Übergabe der Ware auf den Kunden über. Gegenüber Unternehmern gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 7 Transportschäden und Warenkontrolle

  1. Kunden werden gebeten, die Verpackung und Ware bei Erhalt auf erkennbare Transportschäden zu überprüfen.

  2. Offensichtliche Transportschäden sollten nach Möglichkeit unmittelbar gegenüber dem Zusteller dokumentiert und dem Verkäufer zeitnah mitgeteilt werden.

  3. Verbraucher verlieren ihre gesetzlichen Mängelrechte nicht allein dadurch, dass sie einen Transportschaden bei Annahme nicht festgestellt oder gemeldet haben.

  4. Unternehmer haben die für sie geltenden gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB, zu beachten, soweit dessen Voraussetzungen vorliegen.

  5. Die Ware ist nach Erhalt entsprechend den produktspezifischen Vorgaben sachgerecht zu lagern und – soweit für das jeweilige Material erforderlich – vor Verarbeitung ausreichend zu akklimatisieren.

§ 8 Naturstein und natürliche Materialeigenschaften

  1. Bei den angebotenen Natursteinprodukten handelt es sich um natürliche Materialien. Jede Natursteinoberfläche ist ein Unikat.

  2. Naturbedingte Unterschiede insbesondere in Farbe, Farbverlauf, Zeichnung, Struktur, Schichtung, Glanz, Porigkeit, Oberflächenstruktur, mineralischen Einschlüssen, Adern, Tupfen, Trübungen, Striemen sowie sonstigen natürlichen Merkmalen können auftreten.

  3. Auch innerhalb derselben Steinsorte, Lieferung oder Produktionscharge können Unterschiede zwischen einzelnen Platten auftreten. Ebenso können verschiedene Abbau- oder Produktionschargen voneinander abweichen.

  4. Solche Abweichungen stellen keinen Sachmangel dar, soweit sie für Naturstein der betreffenden Art üblich sind, keine ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit verletzt wird und die Ware den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

  5. Abbildungen auf Bildschirmen, Produktfotos, Katalogbilder und sonstige Darstellungen können aufgrund von Lichtverhältnissen, Aufnahme, Bildbearbeitung, Bildschirmdarstellung und der natürlichen Variabilität des Materials vom tatsächlich gelieferten Stein abweichen.

  6. Die Beurteilung, ob tatsächlich ein Sachmangel vorliegt, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und einer gegebenenfalls ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheit.

§ 9 Muster und Bemusterung

  1. Muster dienen dazu, einen Eindruck von Steinart, Grundfarbe, Struktur und Oberflächenbeschaffenheit zu vermitteln.

  2. Aufgrund der natürlichen Variabilität von Naturstein kann ein Handmuster oder Musterstück nicht sämtliche möglichen Farb-, Struktur- und Zeichnungsvariationen einer vollständigen Platte oder späteren Lieferung darstellen.

  3. Ein Muster begründet daher keine Garantie dafür, dass sämtliche später gelieferten Platten optisch vollständig mit diesem Muster übereinstimmen. Zwingende gesetzliche Anforderungen an die Beschaffenheit der Kaufsache bleiben unberührt.

  4. Bei den angebotenen Standardmustern handelt es sich grundsätzlich nicht um individuell für den Kunden hergestellte Waren. Für Verbraucher gelten daher die gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht.

  5. Natursteinmuster können offenporige oder spaltraue Oberflächen aufweisen. Ein Umgang mit der Ware, der über die zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise erforderliche Prüfung hinausgeht, kann bei einem wirksamen Widerruf nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen zu Wertersatz für einen hierdurch entstandenen Wertverlust führen.

§ 10 Materialauswahl und Photomatching

  1. Soweit der Verkäufer eine besondere Materialauswahl, Bemusterung oder ein sogenanntes Photomatching anbietet, gelten ergänzend die bei der jeweiligen Leistung angegebenen Bedingungen.

  2. Ein Photomatching oder eine vergleichbare Materialauswahl dient dazu, die Auswahl nach den vereinbarten optischen Kriterien vorzunehmen. Aufgrund der natürlichen Eigenschaften von Naturstein kann hierdurch keine vollständige Identität sämtlicher Platten in Farbe, Struktur und Zeichnung garantiert werden.

  3. Etwaige Preise, Reservierungsfristen oder sonstige Konditionen dieser Zusatzleistung ergeben sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung bzw. dem individuellen Angebot und werden nicht dauerhaft in diesen AGB festgelegt.

§ 11 Wunschmaße, Sonderanfertigungen und Widerruf

  1. Waren, die aufgrund einer individuellen Maßangabe, Auswahl oder sonstigen Kundenspezifikation hergestellt oder zugeschnitten werden und eindeutig auf die persönlichen Vorgaben des Kunden zugeschnitten sind, gelten als kundenspezifisch angefertigte Waren.

  2. Dies gilt insbesondere für Platten, die auf ein vom Kunden vorgegebenes Wunschmaß zugeschnitten werden. Dabei ist unerheblich, ob das Wunschmaß aus vorhandener Standard- bzw. Lagerware zugeschnitten oder unmittelbar in der Produktion nach den Kundenvorgaben hergestellt wird.

  3. Bei Verbrauchern besteht für solche individuell angefertigten Waren nach Maßgabe des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.

  4. Bestellt der Kunde hingegen ein unverändertes Standardformat ohne individuelle Anpassung, gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Widerrufsrecht.

  5. Die für ein konkretes Wunschmaß oder eine Sonderanfertigung vereinbarten Maße und Spezifikationen sind für die Fertigung maßgeblich.

§ 12 Zuschnitt und Verarbeitung von Naturstein

  1. Bei kundenspezifischen Zuschnitten können aufgrund der natürlichen Schichtung und Beschaffenheit des Natursteins materialtypische Erscheinungen wie kleinere Ausbrüche, Ablösungen einzelner Steinschichten oder vergleichbare natürliche Reaktionen des Materials auftreten.

  2. Solche Erscheinungen stellen nicht automatisch einen Sachmangel dar. Ob ein Sachmangel vorliegt, richtet sich nach der vereinbarten Beschaffenheit, der Art des Natursteins und den gesetzlichen Vorschriften.

  3. Ein pauschaler Ausschluss gesetzlicher Mängelrechte des Kunden wegen Produktions- oder Bearbeitungsfehlern erfolgt nicht.

§ 13 Verarbeitung, Lagerung und Verwendung

  1. Der Kunde hat die für das jeweilige Produkt geltenden Verarbeitungs-, Lagerungs-, Pflege- und Anwendungshinweise zu beachten.

  2. Vor Verarbeitung ist zu prüfen, ob das gelieferte Material für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist und ob erkennbare Beanstandungen bestehen.

  3. Eine Verarbeitung erkennbar beanstandeter Ware sollte bis zur Klärung mit dem Verkäufer unterbleiben.

  4. Schäden, die nach Gefahrübergang ausschließlich durch unsachgemäße Lagerung, unsachgemäße Verarbeitung, ungeeignete Untergründe, ungeeignete Kleb- oder Hilfsstoffe, nicht bestimmungsgemäße Verwendung oder Nichtbeachtung der bereitgestellten Verarbeitungs- und Pflegehinweise entstehen, begründen keine Mängelhaftung des Verkäufers, soweit der Verkäufer diese Umstände nicht zu vertreten hat.

  5. Slate Lite Shop schuldet im Rahmen des Warenkaufs keine Montage- oder Verlegeleistung.

§ 14 Mängelrechte und Gewährleistung

  1. Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Mängelrechte.

  2. Bei einem berechtigten Sachmangel stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu, insbesondere auf Nacherfüllung sowie unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf Minderung, Rücktritt und gegebenenfalls Schadensersatz.

  3. Naturbedingte und bei Naturstein übliche Eigenschaften und Schwankungen gemäß § 8 dieser AGB sind nicht allein deshalb Sachmängel, weil einzelne Platten optisch voneinander oder von einer Abbildung bzw. einem Muster abweichen. Maßgeblich bleiben die gesetzlichen Anforderungen an die geschuldete Beschaffenheit.

  4. Gesetzliche Mängelrechte werden nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Verbraucher einen offensichtlichen Mangel nicht innerhalb einer vom Verkäufer bestimmten kurzen Frist meldet.

  5. Gegenüber Unternehmern gelten ergänzend die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten. Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, ist die Ware insbesondere nach Maßgabe des § 377 HGB unverzüglich zu untersuchen und ein erkennbarer Mangel unverzüglich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich anzuzeigen.

  6. Gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung von Mängelansprüchen, insbesondere bei Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, bleiben unberührt.

§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage; bei Waren beginnt sie nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich mit Erhalt der Ware.

  2. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung des Verkäufers.

  3. Das Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei den in § 11 beschriebenen Waren, soweit die Voraussetzungen des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB erfüllt sind.

  4. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, wenn er hierüber ordnungsgemäß entsprechend den gesetzlichen Anforderungen informiert wurde.

  5. Für einen Wertverlust der Ware hat der Verbraucher nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz zu leisten. Dies betrifft insbesondere einen Wertverlust, der auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist und wenn der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht unterrichtet wurde.

  6. Die gesetzlichen Widerrufsrechte werden nicht durch Bearbeitungs- oder Wiedereinlagerungsgebühren eingeschränkt.

§ 16 Rücknahmen außerhalb des gesetzlichen Widerrufsrechts

  1. Nach Ablauf eines bestehenden gesetzlichen Widerrufsrechts besteht für mangelfreie Ware grundsätzlich kein vertragliches Rückgaberecht.

  2. Eine freiwillige Rücknahme kann ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Verkäufer erfolgen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

  3. Für Unternehmer gilt: Stimmt der Verkäufer einer Rücknahme mangelfreier Standardware im Einzelfall aus Kulanz ausdrücklich zu, kann eine Retouren- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 % des zurückgenommenen Warenwertes erhoben werden. Die Kosten und das Transportrisiko der Rücksendung trägt in diesem Fall der Unternehmer, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

  4. Kundenspezifische Wunschmaße und Sonderanfertigungen sind von einer freiwilligen Kulanzrücknahme grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 17 Besondere Bestimmungen für Unternehmer

  1. Unternehmern wird kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht eingeräumt.

  2. Die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere nach § 377 HGB, bleiben unberührt, soweit deren Voraussetzungen vorliegen.

  3. Gegenüber Unternehmern gelten die Regelungen zum Gefahrübergang gemäß § 6 Abs. 2 dieser AGB.

  4. Individuell vereinbarte Händlerkonditionen, Rabatte und Preise gelten ausschließlich für den jeweils berechtigten Geschäftskunden.

§ 18 Haftung

  1. Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

  3. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere nach dem Produkthaftungsrecht, sowie eine Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder aufgrund einer ausdrücklich übernommenen Garantie bleiben unberührt.

  4. Weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Ein Ausschluss für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten erfolgt nicht.

§ 19 Lieferhindernisse und höhere Gewalt

  1. Ereignisse, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Verkäufers liegen und die Lieferung vorübergehend erheblich erschweren oder unmöglich machen, können zu einer angemessenen Verlängerung vereinbarter Lieferfristen führen, soweit der Verkäufer die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

  2. Hierzu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, erhebliche Betriebs- oder Transportstörungen sowie unvorhersehbare Störungen internationaler Liefer- oder Transportwege gehören.

  3. Der Verkäufer wird den Kunden über erhebliche Verzögerungen informieren, sobald diese bekannt werden.

  4. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere bei Lieferverzug oder dauerhafter Unmöglichkeit, bleiben unberührt.

§ 20 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.

  2. Gegenüber Unternehmern bleiben weitergehende, ausdrücklich individuell vereinbarte Eigentumsvorbehaltsregelungen unberührt.

§ 21 Lieferungen in Nicht-EU-Staaten und Schweiz

  1. Bei Lieferungen in Staaten außerhalb der Europäischen Union können zusätzliche Einfuhrabgaben, Steuern, Zölle oder Abfertigungskosten entstehen.

  2. Bei Lieferungen unter der vereinbarten Lieferbedingung DAP (Delivered at Place) übernimmt der Verkäufer die Lieferung bis zum vereinbarten Bestimmungsort entsprechend der vereinbarten Lieferkondition. Die Einfuhrabfertigung und die damit verbundenen Einfuhrabgaben obliegen grundsätzlich dem Käufer.

  3. Bei ausdrücklich vereinbarter Lieferung DDP (Delivered Duty Paid) übernimmt der Verkäufer die Einfuhrabwicklung und die im Rahmen der konkret vereinbarten DDP-Lieferung übernommenen Einfuhrabgaben entsprechend der getroffenen Vereinbarung.

  4. Maßgeblich ist die für die konkrete Bestellung im Angebot, Bestellvorgang oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbarte Lieferbedingung.

§ 22 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist.

  2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

  3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz des Verkäufers als Gerichtsstand vereinbart.

  4. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

§ 23 Verbraucherschlichtung

Der Verkäufer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht. Die gesetzlichen Informationspflichten bleiben unberührt.

§ 24 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.